Norm
StGB §28Rechtssatz
Die ? in kurzer zeitlicher Abfolge bei einheitlicher Motivationslage gesetzte ? mehrmalige Ein- und Ausfuhr der tatverfangenen Suchtgiftmenge (ie deren Transport über mehrere Staatsgrenzen hinweg) bildet eine tatbestandliche Handlungseinheit. Es ist daher verfehlt, sie mehreren Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 zweiter und dritter Fall (und Abs 4 Z 3) SMG zu unterstellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132322Im RIS seit
09.01.2019Zuletzt aktualisiert am
04.05.2022