Norm
StGB §269 Abs1Rechtssatz
Das Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 StGB wird bei uno actu erfolgter Hinderung mehrerer amtshandelnder Beamter, die ein gemeinsames Ziel verfolgen, nur ein mal verwirklicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132341Im RIS seit
10.01.2019Zuletzt aktualisiert am
07.07.2021