RS OGH 2018/12/11 14Os124/18v, 12Os141/20g

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Veröffentlicht am 11.12.2018
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Norm

StGB §269 Abs1

Rechtssatz

Das Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 StGB wird bei uno actu erfolgter Hinderung mehrerer amtshandelnder Beamter, die ein gemeinsames Ziel verfolgen, nur ein mal verwirklicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132341

Im RIS seit

10.01.2019

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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