Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
08.03.2018Index
L85006 Straßen SteiermarkNorm
LStVG Stmk 1964 §25a Abs1Rechtssatz
Der Antrag auf Bewilligung zur Errichtung einer Grundstückszufahrt ist gemäß § 25a Abs 2 LStVG Stmk 1964 (LStVG) abzuweisen, wenn die betroffene Gemeindestraße lediglich einen Gehweg nach § 2 Abs 1 Z 11 StVO 1960 (StVO) darstellt, dessen Benützung gemäß § 8 Abs 4 StVO mit Fahrzeugen aller Art verboten ist. So sind auch Gehwege gemäß § 16 LStVG nur derart herzustellen und zu erhalten, dass sie für den dort zugelassenen Verkehr ohne Gefahr benützt werden können. Aufschließungserfordernisse sind nicht Gegenstand des Verfahrens nach § 25a LStVG.
Schlagworte
Gemeindestraße, Zufahrt, Antrag, Gehweg, BenützungsverbotEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2018:LVwG.50.37.1846.2017Zuletzt aktualisiert am
03.01.2019