RS Lvwg 2018/11/20 LVwG-AV-1221/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

20.11.2018

Norm

NAG 2005 §41 Abs2 Z4
NAG 2005 §41 Abs2 Z5
AuslBG §24 Abs1
AuslBG §24 Abs2 Z2

Rechtssatz

Für die Beurteilung als selbstständige Schlüsselkraft iSd § 24 Abs 1 AuslBG ist darauf abzustellen, ob ein zusätzlicher Impuls für die Wirtschaft zu erwarten ist (vgl VwGH 2013/22/0172). Im Fall einer erst jüngst aufgenommenen Tätigkeit ist eine Prognoseentscheidung zu treffen, wobei es dem Antragsteller obliegt, entsprechende Unterlagen vorzulegen, die eine realistische Abschätzung der zukünftigen Unternehmensentwicklung zulassen (vgl  VwGH  Ra 2016/22/0023).

Schlagworte

Fremden- und Aufenthaltsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Rot-Weiß-Rot-Karte; Schlüsselkraft; Start-Up-Unternehmen;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1221.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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