Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
20.11.2018Norm
NAG 2005 §41 Abs2 Z4Rechtssatz
Für die Beurteilung als selbstständige Schlüsselkraft iSd § 24 Abs 1 AuslBG ist darauf abzustellen, ob ein zusätzlicher Impuls für die Wirtschaft zu erwarten ist (vgl VwGH 2013/22/0172). Im Fall einer erst jüngst aufgenommenen Tätigkeit ist eine Prognoseentscheidung zu treffen, wobei es dem Antragsteller obliegt, entsprechende Unterlagen vorzulegen, die eine realistische Abschätzung der zukünftigen Unternehmensentwicklung zulassen (vgl VwGH Ra 2016/22/0023).
Schlagworte
Fremden- und Aufenthaltsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Rot-Weiß-Rot-Karte; Schlüsselkraft; Start-Up-Unternehmen;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1221.001.2017Zuletzt aktualisiert am
02.01.2019