Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
26.11.2018Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art. 130 Abs1 Z3Rechtssatz
Die derzeit bestehende Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit der Beschwerdeführerin ist eindeutig auf keine Behinderung oder dauerhafte schwerwiegende Erkrankung iSd. § 10 Abs. 1b StbG bzw. dem der Norm zugrunde liegendem Gedanken der unverschuldeten Notlage (vgl. etwa VfGH 01.03.2013, G 106/12), sondern auf das normale Alter der Beschwerdeführerin zurückzuführen.
Schlagworte
Säumnisbeschwerde; Verleihungsvoraussetzungen; gesicherter Lebensunterhalt; dauerhafte schwerwiegende Erkrankung; Pensionsalter; Erwerbsfähigkeit; ArbeitsfähigkeitAnmerkung
VfGH v. 26.6.2019, E 89/2019; Ablehnung und Abtretung an VwGHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.152.071.12681.2018Zuletzt aktualisiert am
18.10.2021