Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
26.11.2018Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art. 130 Abs1 Z3Rechtssatz
§ 10 Abs. 1b StbG stellt darauf ab, dass ein Einbürgerungswerber, welcher sich grundsätzlich im erwerbsfähigen Alter befindet und arbeitsfähig ist, gerade im Hinblick auf eine schon zu diesem Zeitpunkt bestehende dauerhafte Behinderung oder schwerwiegende Erkrankung den Lebensunterhalt in der geforderten Höhe im Sinne des § 10 Abs. 5 StbG nicht nachweisen kann.
Schlagworte
Säumnisbeschwerde; Verleihungsvoraussetzungen; gesicherter Lebensunterhalt; dauerhafte schwerwiegende Erkrankung; Pensionsalter; Erwerbsfähigkeit; ArbeitsfähigkeitAnmerkung
VfGH v. 26.6.2019, E 89/2019; Ablehnung und Abtretung an VwGHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.152.071.12681.2018Zuletzt aktualisiert am
18.10.2021