RS Lvwg 2018/11/26 VGW-152/071/12681/2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

26.11.2018

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

B-VG Art. 130 Abs1 Z3
VwGVG §8 Abs1
StbG 1985 §10 Abs1 Z7
StbG 1985 §10 Abs1b
StbG 1985 §10 Abs5
StbG 1985 §64a Abs25

Rechtssatz

§ 10 Abs. 1b StbG stellt darauf ab, dass ein Einbürgerungswerber, welcher sich grundsätzlich im erwerbsfähigen Alter befindet und arbeitsfähig ist, gerade im Hinblick auf eine schon zu diesem Zeitpunkt bestehende dauerhafte Behinderung oder schwerwiegende Erkrankung den Lebensunterhalt in der geforderten Höhe im Sinne des § 10 Abs. 5 StbG nicht nachweisen kann.

Schlagworte

Säumnisbeschwerde; Verleihungsvoraussetzungen; gesicherter Lebensunterhalt; dauerhafte schwerwiegende Erkrankung; Pensionsalter; Erwerbsfähigkeit; Arbeitsfähigkeit

Anmerkung

VfGH v. 26.6.2019, E 89/2019; Ablehnung und Abtretung an VwGH
VwGH v. 27.9.2021, Ra 2019/01/0356; Zurückweisung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.152.071.12681.2018

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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