Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
17.11.2018Norm
GewO 1994 §5 Abs1Rechtssatz
Die Beratungsfelder der Unternehmensberatung sind erheblich breiter angelegt als umfassendes rechtliches Know-How und Erfahrungen im Prüfbereich; sie umfassen vielmehr alle Aspekte der Führung und Organisation eines Unternehmens (vgl LVwG-414-11/2016-R5).
Schlagworte
Gewerbliches Berufsrecht; Unternehmensberatung; Zugangsvoraussetzungen; Befähigungsnachweis; individuelle Befähigung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1534.001.2017Zuletzt aktualisiert am
27.12.2018