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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Rechtssatz
Es ist der Sache nach ausreichend, wenn im Spruch des Straferkenntnisses nur auf den fallbezogen jeweils relevanten Tatbestand des § 31 Abs. 1 FrPolG 2005 sachverhaltsmäßig Bezug genommen und das Vorliegen von dessen übrigen Tatbeständen - wenn auch nur implizit und ohne deren ausdrücklicher Darstellung im Spruch - in genereller Weise verneint wurde (vgl. VwGH 29.5.2018, Ra 2018/21/0010; VwGH 20.2.2014, 2013/21/0169; VwGH 20.2.2014, 2013/21/0204).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018210104.L02Im RIS seit
19.12.2018Zuletzt aktualisiert am
28.12.2018