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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Erlassung eines Fortsetzungsausspruchs setzt - auch entsprechend seinem Charakter als allfälliger neuer Schubhafttitel (vgl. VwGH 5.10.2017, Ro 2017/21/0007) - voraus, dass sich der Betroffene im Zeitpunkt der Entscheidung des VwG (bereits und noch) in Schubhaft befindet.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltBesondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018210086.L05Im RIS seit
19.12.2018Zuletzt aktualisiert am
28.12.2018