Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
24.10.2018Norm
B-VG Art130 Abs1 Z2Rechtssatz
Bei einem von einem Polizeibeamten gegenüber einer Person ausgesprochenen Betretungsverbot gemäß § 38a SPG handelt es sich um einen Befehl durch ein Verwaltungsorgan im Rahmen der Hoheitsverwaltung gegen einen individuell bestimmten Adressaten, sodass von einem Handeln im Rahmen der Hoheitsverwaltung auszugehen, und das Vorliegen unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu bejahen ist (vgl VwGH 2009/10/0240).
Schlagworte
Maßnahmenbeschwerde; Betretungsverbot; Prognose;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.M.12.001.2018Zuletzt aktualisiert am
17.12.2018