RS Lvwg 2018/10/24 LVwG-M-12/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

24.10.2018

Norm

B-VG Art130 Abs1 Z2
SPG 1991 §38a

Rechtssatz

Bei einem von einem Polizeibeamten gegenüber einer Person ausgesprochenen Betretungsverbot gemäß § 38a SPG handelt es sich um einen Befehl durch ein Verwaltungsorgan im Rahmen der Hoheitsverwaltung gegen einen individuell bestimmten Adressaten, sodass von einem Handeln im Rahmen der Hoheitsverwaltung auszugehen, und das Vorliegen unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu bejahen ist (vgl VwGH 2009/10/0240).

Schlagworte

Maßnahmenbeschwerde; Betretungsverbot; Prognose;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.M.12.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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