Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
27.11.2018Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §8 Abs1 Z2Rechtssatz
Das Verwaltungsgericht ist nach Verstreichen der dreimonatigen Nachfrist zuständig, in der Verwaltungssache meritorisch zu entscheiden (VwGH 27.05.2015, Ra 2015/19/0075). Wird der verwaltungsbehördliche Bescheid nach Ablauf der der Behörde gesetzlich eingeräumten Nachfrist erlassen, ist dieser mit Rechtswidrigkeit wegen Unzuständigkeit der Behörde belastet.
Schlagworte
Säumnisbeschwerde; Nachholung des Bescheides; Unzuständigkeit; Zuständigkeitsübergang; ex lege; Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen; Erteilungshindernisse; Aufrechterhaltung des Privat- und FamilienlebensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.151.007.13453.2018Zuletzt aktualisiert am
13.12.2018