Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
27.11.2018Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §8 Abs1 Z2Rechtssatz
Tatbestandsvoraussetzung für den Zuständigkeitsübergang ist (ausgenommen im hier nicht relevanten Fall einer Vorlage nach § 16 Abs. 2 VwGVG) nur das ungenützte Verstreichen der Nachholfrist. Dieser Zuständigkeitsübergang tritt unabhängig davon ein, ob die säumige Behörde den Bescheid nach Ablauf der Frist nachholt oder nicht.
Schlagworte
Säumnisbeschwerde; Nachholung des Bescheides; Unzuständigkeit; Zuständigkeitsübergang; ex lege; Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen; Erteilungshindernisse; Aufrechterhaltung des Privat- und FamilienlebensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.151.007.13453.2018Zuletzt aktualisiert am
13.12.2018