Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
07.08.2018Norm
MSG Vlbg 2010 §8 Abs1Rechtssatz
Beim Ertrag aus einem Vermögen (hier Einnahmen aus Vermietung einer Immobilie) handelt es sich um Mittel, die der Mindestsicherungsbezieherin zufließen. Die Erträge aus dem Vermögen sind daher ein Einkommen, welches vom Pflegeregressverbot nicht umfasst ist. Vielmehr ergibt sich aus § 330a ASVG, dass lediglich ein Zugriff auf das „Vermögen“ unzulässig ist.
Schlagworte
Pflegeregressverbot, Einkommen aus Vermögenserträgnissen, VermietungAnmerkung
Revision wurde vom Verwaltungsgerichtshof (29.11.2018, Ro 2018/10/0041) zurückgewiesen (aus formalen Gründen, keine Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Erkenntnisses).European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2018:LVwG.340.25.2018.R3Zuletzt aktualisiert am
04.06.2020