RS Lvwg 2018/8/7 LVwG-340-25/2018-R3

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.08.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

07.08.2018

Norm

MSG Vlbg 2010 §8 Abs1
MSG Vlbg 2010 §8 Abs3
MSV Vlbg 2010 §9 Abs1 litc
ASVG §330a

Rechtssatz

Beim Ertrag aus einem Vermögen (hier Einnahmen aus Vermietung einer Immobilie) handelt es sich um Mittel, die der Mindestsicherungsbezieherin zufließen. Die Erträge aus dem Vermögen sind daher ein Einkommen, welches vom Pflegeregressverbot nicht umfasst ist. Vielmehr ergibt sich aus § 330a ASVG, dass lediglich ein Zugriff auf das „Vermögen“ unzulässig ist.

Schlagworte

Pflegeregressverbot, Einkommen aus Vermögenserträgnissen, Vermietung

Anmerkung

Revision wurde vom Verwaltungsgerichtshof (29.11.2018, Ro 2018/10/0041) zurückgewiesen (aus formalen Gründen, keine Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Erkenntnisses).

Siehe auch VwGH 04.05.2020, Ro 2019/10/0036.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGVO:2018:LVwG.340.25.2018.R3

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwg Vorarlberg, http://www.lvwg-vorarlberg.at
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