RS Lvwg 2018/11/12 LVwG-AV-981/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

12.11.2018

Norm

GewO 1994 §359b Abs1
GewO 1994 §359b Abs2
GewO 1994 §359b Abs3

Rechtssatz

Den Nachbarn kommt im vereinfachten Verfahren gemäß § 359b GewO ein bloßes Anhörungsrecht zu. Bei Erlassung des Feststellungsbescheides gemäß Abs 3 leg cit hat die Behörde auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn Bedacht zu nehmen. Daraus lässt sich aber weder ein Anspruch auf Berücksichtigung bestimmter materieller Interessen (VwGH 2003/04/0009) noch ein Mitspracherecht der Nachbarn (VwGH 2002/04/0050) ableiten.

Schlagworte

Gewerberecht; Betriebsanlage; vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Parteistellung; Nachbar;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.981.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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