Norm
VKrG §5Rechtssatz
Ein verbandsklagebefuger Verein ist legitimiert, auf den Verstoß gegen §5 VKrG gestützte Unterlassungsansprüche geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2018:RW0000930Im RIS seit
13.12.2018Zuletzt aktualisiert am
14.02.2019