Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
24.09.2018Index
L72009 Beschaffung Vergabe WienNorm
WVRG 2014 §28Rechtssatz
Die Bestimmung des § 28 Abs. 2 WVRG 2014 trifft eine ausdrückliche Aussage darüber, dass ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung bereits vor einem Antrag auf Nichtigerklärung eingebracht werden kann. Die umgekehrte Situation, dass die Antragstellerin bei einer einwöchigen Frist den Antrag auf Nichtigerklärung bereits am dritten Tag der Frist und den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung am siebenten Tag der Frist einbringt, wird dadurch nicht ausgeschlossen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes ist § 28 letzter Satz WVRG auch in einem solchen Sinne zu verstehen.
Schlagworte
Einstweilige Verfügung; Antrag; Rechtzeitigkeit; InteressenabwägungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.123.077.12243.2018Zuletzt aktualisiert am
12.12.2018