Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
24.09.2018Index
L72009 Beschaffung Vergabe WienNorm
WVRG 2014 §28Rechtssatz
Dem § 39 WVRG 2014 ist nicht der Zweck zu entnehmen, eine etwaige frühzeitige Einbringung des Nichtigerklärungsantrages durch eine Verkürzung der Frist zur Einbringung eines Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zu pönalisieren und dadurch einen Anreiz schaffen zu wollen, etwaige Nachprüfungsanträge möglichst erst am letzten Tag der Frist einzubringen.
Schlagworte
Einstweilige Verfügung; Antrag; Rechtzeitigkeit; InteressenabwägungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.123.077.12243.2018Zuletzt aktualisiert am
12.12.2018