RS Lvwg 2018/9/24 VGW-123/077/12243/2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

24.09.2018

Index

L72009 Beschaffung Vergabe Wien

Norm

WVRG 2014 §28
WVRG 2014 §29 Abs1
WVRG 2014 §29 Abs2
WVRG 2014 §31

Rechtssatz

Dem § 39 WVRG 2014 ist nicht der Zweck zu entnehmen, eine etwaige frühzeitige Einbringung des Nichtigerklärungsantrages durch eine Verkürzung der Frist zur Einbringung eines Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zu pönalisieren und dadurch einen Anreiz schaffen zu wollen, etwaige Nachprüfungsanträge möglichst erst am letzten Tag der Frist einzubringen.

Schlagworte

Einstweilige Verfügung; Antrag; Rechtzeitigkeit; Interessenabwägung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.123.077.12243.2018

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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