RS Lvwg 2018/11/15 VGW-031/V/017/8860/2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.11.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

15.11.2018

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs1
ZustG §17 Abs2
ZustG §17 Abs3

Rechtssatz

Bei Beginn der Abwesenheit von der Abgabestelle erst am Tag nach dem Zustellversuch und der Hinterlegung der Sendung sowie Verständigung hievon hat der Empfänger rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen können. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es hiebei nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht an (siehe z.B. VwGH vom 24.09.1991, 90/11/0232).

Schlagworte

Zustellversuch; Hinterlegung; Abholfrist; Ortsabwesenheit; Kenntnis vom Zustellvorgang; wirksame Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.031.V.017.8860.2018

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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