Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
15.11.2018Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs1Rechtssatz
Bei Beginn der Abwesenheit von der Abgabestelle erst am Tag nach dem Zustellversuch und der Hinterlegung der Sendung sowie Verständigung hievon hat der Empfänger rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen können. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es hiebei nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht an (siehe z.B. VwGH vom 24.09.1991, 90/11/0232).
Schlagworte
Zustellversuch; Hinterlegung; Abholfrist; Ortsabwesenheit; Kenntnis vom Zustellvorgang; wirksame ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.031.V.017.8860.2018Zuletzt aktualisiert am
07.12.2018