Norm
AußStrG §120 Satz2Rechtssatz
Allein durch die Bestellung des einstweiligen Sachwalters kommt es nicht zur konstitutiven Beschränkung der Geschäftsfähigkeit. Eine solche muss vielmehr vom Gericht ausdrücklich angeordnet werden (so bereits 10 ObS 25/16y).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132300Im RIS seit
07.12.2018Zuletzt aktualisiert am
07.12.2018