RS OGH 2018/11/29 2R247/18s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.2018
beobachten
merken

Norm

ZustG §35 Abs1
ZustG §35 Abs6
ZustG §35 Abs7
GOG §89a
GOG §89d

Rechtssatz

Nur eine Ortsabwesenheit mit mangelnder Internetverbindung kann die Kenntnis von der Verständigung bei der (gerichtlichen) elektronischen Zustellung verhindern.

Hat der Empfänger des Dokuments, der die Dienste eines elektronischen Zustelldienstes freiwillig in Anspruch nimmt und keine Kenntnis von den Verständigungen iSd § 35 Abs 1 ZustG erlangt hat, verabsäumt, sich mit entsprechenden Unterlagen eine (geänderten) Zugang zu den Zustellinhalten zu verschaffen, liegt ein ausschließlich der Sphäre des Empfängers zuzurechnendes Abrufproblem vor, das die Wirksamkeit der erfolgten Zustellung nicht verhindert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00929:2018:RFE0100040

Im RIS seit

04.12.2018

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten