Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
28.10.2018Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §47Rechtssatz
Das erwiesene Absenden des Einspruchs per Fax belegt noch nicht (zwingend) den tatsächlichen Zugang bei der adressierten Behörde, also seine störungsfreie, vollständige und insgesamt erfolgreiche Übertragung.
Schlagworte
Strafverfügung; Einspruch; Telefax; Sendebericht; Gefahrtragung; ZugangEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.251.082.11047.2018.VORZuletzt aktualisiert am
28.11.2018