TE Bvwg Erkenntnis 2018/10/24 W222 2201450-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 24.10.2018
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Entscheidungsdatum

24.10.2018

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §9
B-VG Art.133 Abs4
FPG §52
FPG §55

Spruch

W222 2201451-1/5E

W222 2201450-1/5E

W222 2201452-1/5E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Obregon als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Indien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.06.2018, Zl. XXXX zu Recht erkannt:

A)

Die Beschwerde wird gemäß den §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 57 AsylG 2005 idgF, § 9 BFA-VG idgF und §§ 52, 55 FPG idgF als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Obregon als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Indien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.06.2018, Zl. XXXX zu Recht erkannt:

A)

Die Beschwerde wird gemäß den §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 57 AsylG 2005 idgF, § 9 BFA-VG idgF und §§ 52, 55 FPG idgF als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Obregon als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Indien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.06.2018, Zl. XXXX zu Recht erkannt:

A)

Die Beschwerde wird gemäß den §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 57 iVm § 34 AsylG 2005 idgF, § 9 BFA-VG idgF und §§ 52, 55 FPG idgF als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I.Verfahrensgang:

Die Beschwerdeführer sind miteinander verheiratet und indische Staatsangehörige. Sie stellten am 26.01.2016 Anträge auf internationalen Schutz. Dazu wurden sie am gleichen Tag durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt.

Die Beschwerdeführerin gab an, am XXXX in Indien geboren worden zu sein. Sie sei verheiratet und habe fünf Jahre lang die Grundschule besucht. Sie spreche Punjabi. Ihre Eltern und ihre zwei Brüder würden in Indien wohnhaft sein. Anlässlich des Verlassens ihres Herkunftsstaates hatte die Beschwerdeführerin Dubai als ein bestimmtes Zielland, da ihr Mann schon vorher zwei Jahre in Dubai gelebt habe. Als Fluchtgrund gab die Beschwerdeführerin folgendes an: "Wir haben gegen den Willen unserer Familie geheiratet. Deshalb wollten sie uns beide umbringen und ich wurde auch geschlagen. Aus diesem Grund sind wir nach Dubai geflogen und wurden dort auch von den Familienangehörigen mit dem Umbringen bedroht, weshalb wir hierher flüchten mussten." Bei einer Rückkehr in ihre Heimat habe sie Angst um ihr Leben.

Der Beschwerdeführer gab an, am XXXX in Indien geboren worden zu sein. Er habe zwölf Jahre die Grundschule besucht und sei zuletzt als Taxifahrer in Dubai tätig gewesen. Seine Eltern und seine beiden Brüder würden in Indien leben. Er habe ein Visum für Dubai gehabt, das zwei Jahre gültig gewesen sei. Als Fluchtgrund gab der Beschwerdeführer folgendes an: "Ich war auf Urlaub in Indien und habe meine Freundin gegen den Willen unserer Familie geheiratet. Deshalb wollten sie uns beide umbringen. Deshalb sind wir nach Dubai geflogen und wurden dort auch von den Familienangehörigen mit dem Umbringen bedroht, weshalb wir hierher flüchten mussten. Wir wurden von der Polizei gesucht."

Am XXXX kam die Tochter der Beschwerdeführer in Österreich zur Welt, die durch ihre gesetzliche Vertretung am 11.07.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz stellte.

Bei der niederschriftlichen Einvernahme am 25.04.2018 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gab die Beschwerdeführerin u.a. folgendes an: "F: Werden Sie ausschließlich in Indien verfolgt?

A: Ja, nur in Indien.

F: Haben Sie in Indien von sich aus jemals eine Polizeidienststelle, ein Gericht oder sonstige Sicherheitsbehörden (insb. Auch Militärbehörden) aufgesucht?

A: Nein.

F: Sind Sie jemals mit dem Gesetz in Konflikt geraten und wurden strafrechtlich verurteilt?

A: Nein.

Vorhalt: Es liegt eine Anzeige wegen Ladendiebstahl vom 08.08.2017 vor. Was sagen Sie dazu?

A: Ich war beim XXXX und habe eingekauft, habe aber die Rechnung dort gelassen. Danach war ich bei einem anderen XXXX und dort haben sie behauptet, ich hätte diese Ware gestohlen.

F: Hatten Sie jemals Probleme mit der Polizei, weiteren (Sicherheits)Behörden, dem Militär oder Gerichten in Indien?

A: Nein.

F: Haben Sie sich in Indien religiös oder politisch betätigt?

A: Nein.

F: Haben sich Ihre Familienangehörige religiös oder politisch betätigt?

A: Nein.

F: Verstehen Sie den Dolmetscher? Können Sie sich konzentrieren?

A: Ja.

F: Wo waren Sie zuletzt in Indien wohnhaft bzw. wo war zuletzt Ihr Lebensmittelpunkt?

A: Ich lebte in der Stadt XXXX , in Punjabi, in Indien.

Anmerkung: Partei konnte die Ortskenntnis glaubhaft machen.

F: Um welche Unterkunft hat es sich dabei gehandelt, steht diese im Eigentum von Ihnen oder von Familienangehörigen?

A: Es war ein Haus, das meinen Eltern gehört.

F: Verfügen Sie oder Familienangehörige in Ihrem Herkunftsstaat Besitztümer oder andere finanziellen Sicherheiten?

A: Wir haben noch ein Grundstück.

F: Wer hat noch dort mit Ihnen gewohnt?

A: Meine Eltern und meine zwei Brüder.

F: Wer wohnt derzeit dort?

A: Meine Eltern und mein jüngerer Bruder.

F: Wie lange haben Sie auf der oben angeführten Adresse gewohnt?

A: Von meiner Geburt bis ins Jahr 2015.

F: Wie heißt Ihr Vater, wie alt ist er und wo lebt er?

A: Mein Vater heißt XXXX , ca. 52 Jahre alt. Befragt gebe ich an, dass mein Vater früher in Dubai gearbeitet hat und jetzt ist er arbeitslos. Er ist indischer Staatsangehöriger. Derzeit lebt er an der oben angeführten Adresse.

F: Wie heißt Ihre Mutter, wie alt ist sie und wo lebt sie?

A: Meine Mutter heißt XXXX , ca. 47 Jahre alt. Befragt gebe ich an, dass meine Mutter Hausfrau und indische Staatsangehörige ist. Derzeit lebt er an der oben angeführten Adresse.

F: Haben Sie Geschwister? Wie viele Geschwister haben Sie?

A: Ich habe zwei Brüder und eine Schwester.

F: Wie finanzieren sich Ihre Geschwister den Lebensunterhalt in Indien?

A: Früher hat sie mein Vater unterstützt, wie es jetzt ist, weiß ich nicht.

F: Leben in Indien noch Verwandte von Ihnen, wie z.B. Onkel, Tanten, Cousinen und Cousins?

A: Ich habe noch einige Verwandte, die in Indien leben. Befragt gebe ich an, dass die Meisten in der Region Punjab leben.

F: Haben Sie noch Kontakt mit Ihrer Familie und Ihrer Verwandtschaft in Indien?

A: Nein.

F: Hat Ihre Familie und Ihre Verwandtschaft Probleme in Indien oder werden Sie verfolgt?

A: Nein.

F: Sind Sie verheiratet?

A: Ja, mein Mann heißt XXXX , und er ist ein Jahr jünger als ich. Ich habe meinen Mann am XXXX in XXXX , in Indien, geheiratet. Befragt gebe ich an, dass dies meine erste Ehe ist und auch mein Mann zuvor niemals verheiratet war und er ist indischer Staatsangehöriger.

F: Wo ist die Heiratsurkunde?

A: Diese ist in Dubai.

F: Können Sie diese besorgen?

A: Nein, wir haben niemanden in Dubai.

Vorhalt: Sie haben keine offiziellen Dokumente, die Ihre Ehe bestätigen und somit kann Ihre Ehe in Österreich nicht anerkannt werden. Was sagen Sie dazu?

A: Ja.

F: Können Sie sich die Dokumente neu ausstellen lassen?

A: In Indien wäre es möglich, aber wir können nicht nach Indien fliegen.

F: Wo lebt Ihr Gatte und wie hat er sich den Lebensunterhalt in Indien finanziert?

A: Sie ist derzeit in Österreich und Asylwerber. IFA: XXXX . Er wurde von seinen Eltern finanziert.

F: Erzählen Sie mir über Ihren Mann. Was wissen Sie über ihn und wie haben Sie sich kennengelernt?

A: Er ist ein sehr netter Mensch. Er mag Spinat und Maisbrot. Zu uns ist er sehr gut. Wir haben uns in Indien kennengelernt.

Wiederholung der Frage! Sie heiraten einen Mann und haben kein fundiertes Wissen (Geburtsdatum, Hobbys,...) über ihn. Erzählen Sie mir alles, was Sie über ihn wissen und über die Umstände des Kennenlernens.

A: Er ist am XXXX geboren. Er mag Autofahren und Spaziergänge. Er besucht auch gerne neue Orte. Wir haben uns in XXXX kennengelernt, bei unseren Verwandten.

F: Wer waren die Verwandten?

A: Das war bei meiner Cousine.

F: Mehr können Sie zu Ihrem Mann nicht sagen?

A: Seine Lieblingsfarbe ist schwarz und er ist sehr lustig.

F: Hat ein Familienleben mit oben Genanntem in Indien stattgefunden?

A: Nein.

F: Haben Sie Kinder?

A: Ja, eine Tochter.

Befragt gebe ich an, dass oben genannte Kinder meine leiblichen Kinder und die leiblichen Kinder meiner Frau und indische Staatsangehörige sind.

F: Ist Ihre Tochter gesund?

A: Ja.

F: Haben Sie uneheliche Kinder?

A: Nein.

F: Welche Sprachen sprechen Sie?

A: Ich beherrsche die Sprache Hindi in Wort und Schrift und Punjabi.

F: Haben Sie Schulen besucht? Wann haben Sie die Schule beendet?

A: Ich habe fünf Jahre die Schule in Indien besucht.

F: Wie haben Sie sich Ihren Lebensunterhalt in Indien finanziert?

A: Mein Vater hat mich unterstützt.

F: Welcher Volksgruppe gehören Sie an?

A: Ich bin Punjabi in der Adharmi-Kaste.

F: Welche Religion haben Sie?

A: Ich bin Angehörige der Hindu.

F: Wann konkret haben Sie Indien zuletzt verlassen und wann sind Sie in Österreich eingereist?

A: Ich habe Indien am 20.09.2015 mit dem Flugzeug aus XXXX legal Dubai verlassen. Selbstverständlich bin ich von den Beamten in Indien kontrolliert worden. Danach bin ich am 24.12.2015 illegal in Österreich eingereist. Befragt gebe ich an, dass ich nach der genannten Einreise in Österreich nicht mehr in Indien war.

F: Mit wem sind Sie nach Österreich eingereist?

A: Mit meinem Mann.

F: Haben Sie nach der Antragstellung auf internationalen Schutz das österreichische Staatsgebiet verlassen?

A: Nein.

F: Haben Sie in Ihrem Heimatstaat vor Ihrer letzten Ausreise schon einmal verlassen? Wenn ja, geben Sie mir einen zeitlichen Überblick!

A: Nein.

F: Verstehen Sie den Dolmetscher einwandfrei?

A: Ja.

F: Haben Sie Verwandte bzw. Familienangehörige in Österreich oder in der EU?

A: Nur meinen Mann und meine Tochter.

F: Haben Sie Freunde in Österreich?

A: Nein.

F: Wie sieht Ihr Privatleben aus? Was machen Sie in der Freizeit?

A: Ich kümmere mich um meine Tochter und wenn sie im Kindergarten ist, mache ich die Hausarbeit.

F: Wie finanzieren Sie sich den Aufenthalt in Österreich?

A: Ich werde von der CARITAS unterstützt.

F: Gehören Sie in Österreich einem Verein oder einer sonstigen Organisation an?

A: Nein.

F: Führen Sie in Österreich ein Familienleben bzw. eine familienähnliche Beziehung?

A: Ja, mit meinem Mann und meiner Tochter.

F: Bestehen zu in Österreich lebenden Personen finanzielle oder sonstige Abhängigkeiten?

A: Nein.

F: Warum stellen Sie einen Asylantrag? Nennen Sie alle Fluchtgründe?

A: Unsere Familien waren mit unserer Ehe nicht einverstanden. Wir haben oft unseren Familien gesagt, wir wollen heiraten. Manchmal hat mich mein Bruder geschlagen. Ich durfte unser Haus nicht verlassen. Dann habe ich mit meinem Mann telefoniert, um unsere Hochzeit zu planen. Später waren wir verheiratet, das hat aber niemand gewusst. Dann bin ich in mein Haus zurückgekommen. Dann ist mein Mann nach Dubai geflogen. Ich habe immer wieder meine Familie gefragt, wegen einer Hochzeit mit meinem Mann. Meine Familie wollte mich mit jemand anderen verheiraten. Das habe ich meinem Mann in Dubai erzählt und daraufhin ist er zurückgekommen. Dann haben wir unsere Elternhäuser verlassen und sind ein paar Tage bei einem Freund meines Mannes untergekommen. Dann ist meine Familie dahintergekommen wo wir sind und mein Bruder und sein Freund sind dorthin gekommen und sie haben uns geschlagen. Dann haben wir Flugtickets gekauft und Indien verlassen.

F: Haben Sie noch weitere Fluchtgründe?

A: Nein.

F: Ihre Angaben sind vage und unkonkret, machen Sie mir genaue Angaben rund um Ihren Fluchtgrund! Nennen Sie mir Einzelheiten und Details!

A: Mein Bruder ist drogensüchtig und er wollte nicht, dass wir heiraten. Er hat mich oft geschlagen.

Wiederholung der Frage: Sie schildern einen abstrakten Sachverhalt, Ihr Vorbringen lässt Details und Einzelheiten vermissen. Machen Sie mir konkrete Angaben über Ihren Fluchtgrund!

A: Wie ich schon gesagt habe, er hat mich mit einem Schwert geschlagen und meine Familie war gegen unsere Ehe. Einmal wollte er mich mit einem Polster töten. Er hat diesen auf mein Gesicht gedrückt.

F: Mehr können Sie dazu nicht angeben?

A: Nein.

F: Erzählen Sie mir alle Hintergründe, weswegen Ihre Familie gegen die Ehe war.

A: Weil in unserer Familientradition es nicht üblich ist, sich selbst einen Ehemann zu suchen.

F: Erzählen Sie mir die Umstände wie Sie Ihren Mann kennengelernt haben und wie Ihre Familie davon erfahren hat.

A: Mein Mann ist sehr nett. Erst waren wir ganz normale Freunde. Wir haben uns bei meiner Cousine kennengelernt. Wir haben viel telefoniert. Meine Familie wollte mich mit jemand anderen verheiraten und mein Mann und ich sind weggelaufen. Dann habe ich meine Familie angerufen und ihnen gesagt, sie sollen uns nicht weitersuchen, weil ich schon verheiratet bin. Dann haben sie uns gefunden.

F: Wann hat sich das zugetragen?

A: Im Jahr 2015. Befragt gebe ich an, dass ich mich nicht genau erinnern kann. Im September.

F: Erzählen Sie mir alles über die körperlichen Übergriffe auf Sie. Lassen Sie keine Einzelheiten aus.

A: Jedes Mal hat mich mein Bruder zu Hause geschlagen. Manchmal auch mit einem Schwert. Sehr oft.

LA legt eine Pause von 10 Minuten ein. VP muss das Kind stillen.

Wiederholung der Frage! Sie werden Opfer von Gewalt und einem Mordversuch und Sie können nichts Konkretes dazu sagen. Beschreiben Sie mir diese Übergriffe im Detail. Wie genau haben sich diese zugetragen.

A: Ich kann mich nicht erinnern.

Vorhalt: Sie geben an, geschlagen worden zu sein und behaupten, Ihr Bruder hätte Sie mit einem Polster fast erstickt und Sie sagen, Sie können sich nicht daran erinnern. Das ist nicht sehr glaubwürdig. Was sagen Sie dazu?

A: Ich kann mich nicht erinnern, weil ich in diesem Haus Angst hatte.

F: Mehr können Sie dazu nicht angeben?

A: Nein.

F: Schildern Sie mir den Vorfall bei dem Freund Ihres Mannes im Detail. Was ist da genau passiert?

A: Diese haben uns nur geschlagen.

Wiederholung der Frage! Schildern Sie mir diesen Tathergang im Detail und wie es dazu gekommen ist?

A: Er ist in das Haus gekommen und er hat uns geschlagen. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

F: Wie hat Sie Ihr Bruder gefunden?

A: Ich weiß es nicht.

F: War Ihr Bruder alleine?

A: Nein, mit Freunden.

F: Beschreiben Sie mir den Tathergang im Detail (wie viele Personen waren anwesend, was ist passiert, wie sind sie hineingekommen,...).A: Ich konnte die Personen nicht zählen, weil sie uns geschlagen haben.

F: Mehr können Sie dazu auch nicht angeben?

A: Nein.

F: Wie oft wurden Sie bedroht und geschlagen?

A: Das weiß ich nicht.

F: Geben Sie mir einen zeitlichen Überblick über die Bedrohungen und Schläge gegen Sie.

A: Das war im Jahr 2015.

F: Wann war der erste Vorfall?

A: Ich weiß nicht, wann das war, vielleicht, als mein Bruder von mir und meinem Mann erfahren hat.

F: Wann war die letzte Bedrohung?

A: 2015. Befragt gebe ich an, dass es am Ende von 2015 war, als wir Indien verlassen haben.

F: Haben Sie Ihrem Mann von den Schlägen, dem Mordversuch und den Bedrohungen in Ihrem Elternhaus berichtet?

A: Nein. Ich habe ihm nur erzählt, dass ich geschlagen wurde. Von dem Mordversuch habe ich ihm nichts erzählt.

F: Wurden Sie von der Familie Ihres Gatten bedroht?

A: Ja.

F: Schildern Sie mir diese Bedrohung im Detail.

A: Ich weiß es nicht, mein Mann weiß das.Wiederholung der Frage! Wurden Sie persönlich von der Familie Ihres Mannes bedroht?

A: Ja.

F: Schildern Sie mir diese Bedrohungen im Detail.

A: Sie haben nur gesagt, dass sie uns nicht heiraten lassen, das ist alles.

F: Also wurden Sie jetzt ernsthaft von der Familie bedroht oder wurde Ihnen nur gesagt, dass die Familie gegen eine Ehe ist.

A: Sie haben nur gesagt, dass sie gegen die Ehe sind.

F: Sind Sie von Ihrer gesamten Familie bedroht und geschlagen worden oder nur von Ihrem Bruder?

A: Nur von meinem Bruder.

Vorhalt: Ihr Mann hat behauptet, dass Sie von Ihren beiden Brüdern geschlagen worden sind und diese hätten Ihnen auch den Arm gebrochen. Sie sagen, Sie wurden immer nur von einem Bruder geschlagen und den Vorfall mit dem gebrochenen Arm haben Sie in keinem Wort erwähnt. Was sagen Sie dazu?

A: Meistens hat mich mein älterer Bruder geschlagen, aber ein- oder zweimal hat mich auch mein jüngerer Bruder geschlagen.

F: Was sagen Sie zu der Geschichte mit dem gebrochenen Arm, die Ihr Mann erzählt hat?

A: Mein Bruder hat mich geschlagen und wir waren nicht im Spital. Befragt gebe ich an, dass ich das nicht erwähnt habe, weil ich sehr oft geschlagen wurde.

Wiederholung der Frage! Ihnen wird mit einem Schwert der Arm gebrochen und Sie erwähnen diesen schwerwiegenden Vorfall erst, als ich Sie darauf angesprochen habe. Was sagen Sie dazu?

A: Ich habe es schon gesagt, dass ich geschlagen wurde, aber ich habe nicht gesagt, dass mir der Arm gebrochen wurde.

F: Waren Sie wegen diesen Übergriffen auf Sie bei der Polizei und haben Anzeige erstattet?

A: Nein.

F: Warum nicht?

A: Frauen dürfen so etwas nicht machen.

F: War Ihr Mann bei der Polizei?

A: Ich weiß es nicht.

F: Was befürchten Sie im Falle Ihrer Rückkehr nach Indien? Was würde passieren, wenn Sie morgen zurück nach Indien geschickt werden würden?

A: Mein Bruder wird uns töten.

Anmerkung: Ihnen wird nun die Möglichkeit eingeräumt, in die Länderfeststellungen des BFA zu Indien Einsicht und Stellung zu nehmen. Die Feststellungsunterlagen werden Ihnen gegebenenfalls vom Dolmetscher vorgelesen! Möchten Sie das?

A: Nein, das brauche ich nicht."

Bei der Einvernahme am 25.04.2018 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gab der Beschwerdeführer folgendes an: "Ich bin gesund und nehme keine Medikamente.

F: Können Sie irgendwelche Beweismittel in Vorlage bringen?

A: Nein.

F: Wo befindet sich Ihr Reisepass?

A: Ich habe keinen.

F: Sind Sie im gegenständlichen Asylverfahren rechtsfreundlich vertreten?

A: Nein.

F: Gibt es irgendwelche Gründe, die der heutigen Einvernahme entgegensprechen?

A: Nein.

F: Wie heißen Sie und wo und wann sind Sie geboren?

A: Ich heiße XXXX und bin am XXXX in XXXX , Punjabi, in Indien, geboren.

F: Welcher Staatsangehörigkeit gehören Sie an?

A: Ich bin indischer Staatsangehöriger.

F: Werden Sie ausschließlich in Indien verfolgt?

A: Ja, nur in Indien.

F: Haben Sie in Indien von sich aus jemals eine Polizeidienststelle, ein Gericht oder sonstige Sicherheitsbehörden (insb. Auch Militärbehörden) aufgesucht?

A: Nein.

F: Sind Sie jemals mit dem Gesetz in Konflikt geraten und wurden strafrechtlich verurteilt?

A: Nein.

F: Hatten Sie jemals Probleme mit der Polizei, weiteren (Sicherheits)Behörden, dem Militär oder Gerichten in Indien?

A: Ja. Mit der Polizei. Befragt gebe ich an, dass mein Schwager mich angezeigt hat, weil ich seine Schwester geheiratet habe.

F: Was hat die Polizei dann gemacht?

A: Die Polizei hat nichts gemacht, weil meine Frau und ich Indien binnen 20 Tagen verlassen haben.

F: Haben Sie sich in Indien religiös oder politisch betätigt?

A: Nein.

F: Haben sich Ihre Familienangehörige religiös oder politisch betätigt?

A: Nein.

F: Verstehen Sie den Dolmetscher? Können Sie sich konzentrieren?

A: Ja.

F: Wo waren Sie zuletzt in Indien wohnhaft bzw. wo war zuletzt Ihr Lebensmittelpunkt?

A: Ich lebte in XXXX , in Punjabi, in Indien.

Anmerkung: Partei konnte die Ortskenntnis glaubhaft machen.

F: Um welche Unterkunft hat es sich dabei gehandelt, steht diese im Eigentum von Ihnen oder von Familienangehörigen?

A: Ein Eigentumshaus, welches meinen Eltern gehört.

F: Verfügen Sie oder Familienangehörige in Ihrem Herkunftsstaat über Besitztümer oder andere finanzielle Sicherheiten?

A: Nein, nur das Haus.

F: Wer hat noch dort mit Ihnen gewohnt?

A: Meine Eltern und zwei meiner Brüder.

F: Wer wohnt derzeit dort?

A: Meine Mutter und meine Brüder.

F: Wie lange haben Sie auf der oben angeführten Adresse gewohnt?

A: Von meiner Geburt an 25 Jahre lang. Befragt gebe ich an, dass ich im Jahr 2015 von zu Hause weggegangen bin.

Wie heißt Ihr Vater, wie alt ist er und wo lebt er?

A: Mein Vater heißt XXXX , er ist ca. 50 Jahre alt. Befragt gebe ich an, dass mein Vater als Tischler arbeitet und er ist indischer Staatsangehöriger. Derzeit lebt er in Dubai.

F: Wie heißt Ihre Mutter, wie alt ist sie und wo lebt sie?

A: Meine Mutter heißt XXXX , sie ist ca. 45 Jahre alt. Befragt gebe ich an, dass meine Mutter Hausfrau und indischer Staatsangehörige ist. Derzeit lebt er an der oben angeführten Adresse. Weiter befragt gebe ich an, dass mein Vater in Dubai arbeitet und sie finanziell unterstützt.

F: Haben Sie Geschwister? Wie viele Geschwister haben Sie?

A: Ich habe zwei Brüder.

F: Wie finanzieren sich Ihre Geschwister den Lebensunterhalt in Indien?

A: Mein Vater unterstützt sie.

F: Leben in Indien noch Verwandte von Ihnen, wie z.B. Onkel, Tanten, Cousinen und Cousins?

A: Ja, ich habe noch einige Verwandte in Indien. Befragt gebe ich an, dass die Meisten in der Region Punjab leben.

F: Haben Sie noch Kontakt mit Ihrer Familie und Ihrer Verwandtschaft in Indien?

A: Nein.

F: Hat Ihre Familie und Ihre Verwandtschaft Probleme in Indien oder werden Sie verfolgt?

A: Nein.

F: Sind Sie verheiratet?

A: Ja, meine Frau heißt XXXX , geb. XXXX . Ich habe meine Frau am XXXX in XXXX , in Indien, geheiratet. Befragt gebe ich an, dass dies meine erste Ehe ist und auch meine Frau niemals zuvor verheiratet war und sie ist indische Staatsangehörige.

F: Wo ist die Heiratsurkunde?

A: Sie ist in Dubai.

F: Wo lebt Ihre Gattin und wie hat sich Ihre Ehefrau den Lebensunterhalt in Indien finanziert?

A: Sie ist derzeit in Österreich und Asylwerberin, IFA: XXXX . Sie war Schneiderin.

F: Hat ein Familienleben mit oben Genannter in Indien stattgefunden?

A: Nein. Wir waren maximal noch zehn Tage nach der Hochzeit in Indien.

F: Haben Sie Kinder?

A: Eine Tochter.

Befragt gebe ich an, dass ob genanntes Kind mein leibliches Kind und das leibliche Kind meiner Frau und indische Staatsangehörige ist.

F: Ist Ihre Tochter gesund?

A: Ja.

F: Haben Sie uneheliche Kinder?

A: Nein.

F: Welche Sprachen sprechen Sie?

A: Ich beherrsche die Sprache Punjabi, Hindi und Englisch in Wort und Schrift und ein wenig Deutsch.

F: Haben Sie Schulen besucht? Wann haben Sie die Schule beendet?

A: Ich habe zwölf Jahre die Schule in Indien besucht.

F: Wie haben Sie sich Ihren Lebensunterhalt in Indien finanziert?

A: Ich habe in Indien nie gearbeitet. Befragt gebe ich an, dass mein Vater mich unterstützt hat.

F: Welcher Volksgruppe gehören Sie zu?

A: Ich bin Punjabi in einer niedrigen Kaste.

F: Welche Religion haben Sie?

A: Ich bin Angehöriger der Hindu.

F: Wann konkret haben Sie Indien zuletzt verlassen und wann sind Sie in Österreich eingereist?

A: Ich habe Indien am 20.09.2015 mit dem Flugzeug aus XXXX legal nach Dubai verlassen. Selbstverständlich bin ich von den Beamten in Indien kontrolliert worden. Danach bin ich am 24.12.2015 illegal in Österreich eingereist.

Befragt gebe ich an, dass ich nach der genannten Einreise in Österreich nicht mehr in Indien war.

F: Mit wem sind Sie nach Österreich eingereist?

A: Mit meiner Frau.

F: Haben Sie nach der Antragstellung auf internationalen Schutz das österreichische Staatsgebiet verlassen?

A: Nein.

F: Haben Sie Ihren Heimatstaat vor Ihrer letzten Ausreise schon einmal verlassen? Wenn ja, geben Sie mir einen zeitlichen Überblick!

A: Ich habe Anfang 2013 Indien verlassen und habe zwei Jahre in Dubai gelebt. Befragt gebe ich an, dass ich dort als Taxifahrer gearbeitet habe.

F: Verstehen Sie den Dolmetscher einwandfrei?

A: Ja.

F: Haben Sie Verwandte bzw. Familienangehörige in Österreich oder in der EU?

A: Ja, meine Frau und meine Tochter, sonst niemanden.

F: Haben Sie Freunde in Österreich?

A: Nein.

F: Wie sieht Ihr Privatleben aus? Was machen Sie in der Freizeit?

A: Nichts. Ich verbringe Zeit mit meiner Familie.

F: Wie finanzieren Sie sich den Aufenthalt in Österreich?

A: Ich werde von der CARITAS unterstützt. Ich arbeite auch in Wr. Neustadt als Zusteller.

F: Gehören Sie in Österreich einem Verein oder einer sonstigen Organisation an?

A: Nein.

F: Führen Sie in Österreich ein Familienleben bzw. eine familienähnliche Beziehung?

A: Ja, mit meiner Frau und meiner Tochter.

F: Bestehen zu in Österreich lebenden Personen finanzielle oder sonstige Abhängigkeiten?

A: Nein.

F: Fühlen Sie sich wohl, können Sie sich konzentrieren und verstehen Sie den Dolmetscher einwandfrei?

A: Ja.

F: Warum stellen Sie einen Asylantrag? Nennen Sie alle Ihre Fluchtgründe?

A: Meine Familie und die Familie meiner Frau waren gegen unsere Ehe. Dann bin ich von Dubai zurückgekommen und am XXXX haben wir geheiratet beim Gericht. Dann bin ich nach Dubai geflogen. Sie hatte bei ihrer Familie gelebt. Niemand hat gewusst, dass wir verheiratet sind. Dann habe ich versucht, mit meiner und ihrer Familie zu reden, aber diese waren nicht einverstanden. Im September 2015 bin ich wieder nach Indien geflogen und habe zehn Tage dort mit meiner Familie gelebt und zehn Tage mit meiner Frau. Die zehn Tage haben wir bei einem Freund gelebt. Mein Freund und seine Familie leben nicht in Indien. Dann habe ich meinen Freund gefragt, ob ich bei ihm wohnen darf und er hat ja gesagt. Ich habe alles für meine Frau arrangiert, dass sie auch nach Dubai fliegen kann, aber ihre Brüder sind dahintergekommen, dass wir verheiratet sind und haben mich geschlagen. Eine Woche später sind wir nach Dubai geflogen.

F: Haben Sie noch weitere Fluchtgründe?

A: Nein.

F: Ihre Angaben sind vage und unkonkret, machen Sie mir genaue Angaben rund um Ihren Fluchtgrund! Nennen Sie mir Einzelheiten und Details!

A: Weil ihre Brüder haben uns immer geschlagen. Einmal, bei einem Streit, wurde der Arm meiner Frau gebrochen. Ihre Brüder sind drogensüchtig und sie wollten meine Frau und mich töten.

Wiederholung der Frage! Ihr Vorbringen ist äußerst vage und unkonkret. Machen Sie mir detaillierte Angaben rund um Ihre Fluchtgründe.

A: Ich habe schon alles gesagt. In Indien haben wir Probleme, das ist alles.

F: Mehr können Sie dazu nicht angeben?

A: Nein, aber ich möchte nicht nach Indien zurück, dort haben wir Probleme.

F: Erzählen Sie mir alles, was Sie über die Brüder Ihrer Frau wissen.

A: Ich weiß nicht viel, nur, dass die beiden drogensüchtig sind.

Wiederholung der Frage! Sie wurden von den beiden Brüdern geschlagen und mit dem Tod bedroht. Erzählen Sie mir, was Sie über diese Personen wissen (Aussehen, wo sie leben,...) und warum sie gegen die Heirat waren.

A: Sie waren nicht einverstanden mit unserer Hochzeit, meine Familie war auch nicht einverstanden.

F: Mehr können Sie dazu nicht angeben?

A: Nein.

F: Erzählen Sie mir alles über Ihre Frau.

A: Was soll ich erzählen?

F: Wie haben Sie sie kennengelernt und wann, was sind so ihre Hobbys?

A: Ich habe sie in XXXX kennengelernt und es passt alles bei ihr. Wir haben keine Probleme miteinander.

Wiederholung der Frage! Sie heiraten eine Frau und müssen wegen dieser das Land verlassen und können keine Einzelheiten über sie sagen? Erzählen Sie mir alles, was Sie über Ihre Frau wissen (wo, wie, wann kennengelernt, Hobbys, Freunde,.....).

A: Sie hat keine Hobbys.

Wiederholung der Frage! Wenn man eine Frau heiratet, muss man doch mehr wissen über sie. Erzählen Sie mir alles, was Sie über Ihre Frau wissen und die Umstände des Kennenlernens.

A: Wie meinen Sie? Sie ist eine sehr gute und nette Frau. Wir haben kein Problem miteinander.

F: Mehr können Sie dazu nicht angeben?

A: Nein.

F: Wo ist die Heiratsurkunde?

A: In Dubai.

F: Können Sie diese besorgen?

A: Nein.

Vorhalt: Sie haben keine offiziellen Dokumente, die Ihre Ehe bestätigen. Somit kann diese Ehe in Österreich nicht anerkannt werden, was sagen Sie dazu?

A: In Dubai habe ich meine Wohnung verlassen und jetzt bin ich mir sicher, dass sie all meine Dokumente auch weggeschmissen haben.

F: Haben Sie keine Chance, sich diese Dokumente neu ausstellen zu lassen?

A: Ich habe keinen Kontakt in Indien. Wer soll das für mich machen?

F: Erzählen Sie mir alles über die Familie Ihrer Frau.

A: Ich weiß nicht viel über ihre Familie.

Wiederholung der Frage! Sie heiraten eine Frau und werden von deren Familie verfolgt und können keine Angaben über die Familie angeben - es wäre zu erwarten, dass Sie sich über die Familie der Frau, die Sie heiraten, in Gesprächen informiert hätten - umso mehr diese Familie die Ehe nicht erlaubt hätte! Nennen Sie mir alle Details über die Familie!

A: Ja, was soll ich sagen? Sie hat eine Mutter, einen Vater, eine Schwester und zwei Brüder. Mehr kann ich nicht sagen.

F: Warum war die Familie Ihrer Frau gegen die Hochzeit?

A: Weil die das einfach nicht wollten.

F: Sie behaupten von den Brüdern Ihrer Frau geschlagen und mit dem Tod bedroht worden zu sein. Erzählen Sie mir alle Einzelheiten über diese Vorfälle und lassen Sie keine Details aus.

A: Er hat gesagt, wir sollten nicht heiraten und wenn wir es doch tun, dann werde ich euch beide töten. Nachher haben sie uns bei der Polizei angezeigt. Die Brüder haben gute Kontakte zur Mafia. Mehr kann ich nicht sagen.

Wiederholung der Frage! Sie und Ihre Frau werden Opfer von Eingriffen in die körperliche Integrität (Schläge, gebrochener Arm, Todesdrohung) und Sie können keine genauen Angaben dazu machen. Schildern Sie mir die Tathergänge im Detail.

A: Wo meinen Sie?

F: Erzählen Sie mir über den Vorfall mit dem gebrochenen Arm Ihrer angeblichen Gattin.

A: Sie war nicht bei mir, sondern zu Hause.

Wiederholung der Frage! Ihrer Frau wird der Arm von ihren Brüdern gebrochen und auch wenn Sie selbst nicht anwesend waren, werden Sie doch mit Ihrer Frau darüber sprechen. Erzählen Sie mir alles, was Sie über diesen Vorfall wissen.

A: Sie hat erzählt, dass ihr Bruder ein Schwert hatte und sie damit geschlagen hat.

F: Mehr können Sie dazu nicht angeben?

A: Das ist alles.

F: Wann fanden die Bedrohungen gegen Sie statt? Geben Sie mir einen zeitlichen Überblick.

A: Im Jahr 2015.

F: Wann wurden Sie das erste Mal bedroht?

A: Im Jahr 2015. Befragt gebe ich an, dass ich mich nicht an das Monat erinnern kann.

F: Wann wurden Sie das letzte Mal bedroht?

A: Im September. Befragt gebe ich an, im Jahr 2015.

F: Wie oft wurden Sie bedroht?

A: Zwei- bis dreimal.

F: Sie haben behauptet, Ihre Familie sei auch gegen die Ehe gewesen. Erzählen Sie mir alle Hintergründe dazu.

A: Weil sie keine Schulbildung hat.

F: Erzählen Sie mir über Ihr Verhältnis zu Ihrer Familie.

A: Sehr schlecht.

Wiederholung der Frage! Ihre Familie war gegen diese Ehe. Erzählen Sie mir alle Hintergründe und die Konsequenzen.

A: Sie hat keine Schulbildung. Sie hat meine Familie nie getroffen.

F: Wieso ist Ihre Familie gegen Ihre Frau, wenn sie sie nie kennengelernt haben?

A: Weil ich meiner Familie erzählt habe, dass ich diese Frau heiraten will und dass sie keine Schulbildung hat.

F: Wurden Sie jemals von Ihrer Familie bedroht?

A: Ja, meine Familie hat mich bedroht und gesagt, dass sie keinen Kontakt mit mir haben wollen, das ist alles.

F: Erzählen Sie mir alles über die Bedrohungen durch Ihre Familie.

A: Es war nicht viel und sie wollen keinen Kontakt mit mir haben. Sie haben gesagt, ich solle das Haus verlassen.

F: Also wurden Sie jetzt von Ihrer Familie bedroht?

A: Nein.

F: Erzählen Sie mir über die Anzeige bei der Polizei gegen Sie?

A: Ich weiß nicht viel über die Anzeige.

Wiederholung der Frage! Sie werden doch wissen, weswegen Sie angezeigt wurden und was die Polizei dann gemacht hat. Erzählen Sie mir alles darüber.

A: Die Polizei hat nichts gemacht. Befragt gebe ich an, dass ich mir nicht sicher bin, ob wir angezeigt wurden oder nicht.

F: Was befürchten Sie im Falle Ihrer Rückkehr nach Indien? Was würde passieren, wenn Sie morgen zurück nach Indien geschickt würden?

A: Mein Leben und das meiner Familie ist in Gefahr.

Anmerkung: Ihnen wird nun die Möglichkeit eingeräumt, in die Länderfeststellungen des BFA zu Indien Einsicht und Stellung zu nehmen. Die Feststellungsunterlagen werden Ihnen gegebenenfalls vom Dolmetscher vorgelesen! Möchten Sie das?

A: Nein, das brauche ich nicht."

Mit den angefochtenen Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Indien (Spruchpunkt II.) abgewiesen, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt III.), gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG gegen die Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV.) sowie festgestellt, dass ihre Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Indien zulässig ist (Spruchpunkt V.) und dass gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG die Frist für ihre freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung beträgt (Spruchpunkt VI.).

Beweiswürdigend hielt das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl betreffend die Fluchtgründe der Beschwerdeführerin fest: "Ihr beim BFA vorgelegtes Vorbringen entspricht jedoch nicht den genannten Anforderungen, zumal Sie beim BFA bloß ein recht vages und abstraktes Vorbringen dargelegt haben. Niederschriftlich ist es Ihnen beim BFA nicht gelungen, ein fundiertes und substantiiertes Vorbringen rund um etwaige Fluchtgründe im Herkunftsland darzulegen. Durch Ihre inhaltsleeren und bloß allgemeine Angaben haben Sie beim BFA ein vages, abstraktes Vorbringen dargelegt. Es war den Beschwerdeführern in keiner Weise möglich, ihre Aussagen betreffend ihres Fluchtgrundes zu substantiieren, noch einen konkreten und inhaltlich schlüssigen Sachverhalt darzulegen. Es wäre allerdings zu erwarten gewesen, dass sie von sich aus in die Tiefe gehen, um ihr Vorbringen zu untermauern und eine genaue und mit Einzelheiten versehene Schilderung ihrer Fluchtgründe zu Protokoll zu geben. Mehrfach befragt, blieben sie aber weiterhin vage und oberflächlich und waren nicht imstande, mehr, als einen abstrakten Sachverhalt wiederzugeben. Zu den Übergriffen und dem Mordversuch gegen sie befragt, waren sie abermals nicht in der Lage, genaue und schlüssige Sachverhalte zu schildern. Sie hielten sich wieder ruhig, vage und unkonkret und machten trotz Aufforderung keine detaillierten Angaben. Sie behaupteten, sie wären jedes Mal zu Hause von ihrem Bruder geschlagen worden und manchmal auch mit einem Schwert. Zu dem angeblichen Mordversuch, mit dem Polster, gaben sie erst auf Vorhalt an, dass sie sich nicht daran erinnern könnten, da sie Angst gehabt hätten. Es entbehrt jeglicher Logik und Lebenserfahrung, dass sie gerade jene einschneidenden Ereignisse, welche sie zur Flucht aus ihrem Herkunftsstaat bewogen haben, nicht konkret und detailreich darlegen konnten. Es ist davon auszugehen, dass Personen, die solch einschneidende Erfahrungen (Schläge, Mordversuch) machten, welche zur Flucht aus dem Land führten, gerade über solche Erlebnisse fundierte und konkrete Auskünfte erteilen könnten bzw. auch anscheinende Nebensächlichkeiten und irgendwelche Details in ihr Vorbringen einfließen lassen. Ihr Vorbringen war nicht derartig ausgestaltet, sodass auch dieser Aspekt ihres Vorbringens nicht glaubhaft ist. Weiters gaben Sie an, Sie und Ihr Lebensgefährte hätten sich bei einem seiner Freunde versteckt. Dort hätte sie allerdings Ihr Bruder auch gefunden und Sie wären wieder von Ihrem Bruder und dessen Freunden geschlagen worden. Sie konnten weder den genauen Tathergang, die Anzahl der beteiligten Personen, noch den Umstand, wie Sie Ihr Bruder gefunden hätte, beschreiben.

Ihre vagen und oberflächlichen Angaben zu diesem dramatischen Erlebnis sind nicht nachvollziehbar, so mal, bei Wahrunterstellung, Sie und Ihr Lebensgefährte nach diesem Ereignis Indien verlassen hätten.

Sie gaben ebenso an, von der Familie Ihres Lebensgefährten persönlich bedroht worden zu sein, waren allerdings nicht in der Lage, eine solche zu schildern. Befragt erklärten Sie dann, dass die Familie Ihres Lebensgefährten lediglich gesagt haben soll, dass sie gegen die Ehe zwischen Ihnen und deren Sohn gewesen wären.

Alleine den Unmut zu gewissen Umständen kundzutun, stellt im Allgemeinen noch keine Bedrohungslage dar.

Anzumerken sind auch etliche Widersprüche zwischen Ihrer Niederschrift und der Ihres Lebensgefährten.

So gaben Sie an, Ihr Partner wäre von dessen Eltern finanziell unterstützt worden, dieser hingegen behauptete, er hätte in Dubai als Taxifahrer gearbeitet, um sein Leben zu finanzieren.

Weiters gab Ihr Lebensgefährte bei der Erstbefragung am 26.01.2016 an, dass Sie beide auf Grund einer Anzeige durch Ihre Brüder zusätzlich von der Polizei gesucht worden wären. Sie hingegen erwähnten in keinem Wort dieser Anzeige, oder dass die Polizei Sie suchen würde.

Gravierender ist aber der Umstand, dass Ihr Lebensgefährte behauptet hat, dass Ihre beiden Brüder Sie geschlagen hätten und Ihnen hätten die beiden auch den Arm gebrochen. Sie wiederum berichteten immer nur von einem Bruder und dessen Freund und den Vorfall mit dem gebrochenen Arm brachten Sie, von sich aus, nie vor.

Konfrontiert mit der Aussage von Herrn XXXX erklärten Sie, Sie wären meistens von Ihrem älteren Bruder, aber auch ein- oder zweimal von Ihrem jüngeren Bruder geschlagen worden. Den Vorfall mit dem gebrochenen Arm negierten Sie gänzlich.

Glaubwürdige Vorbringen weichen selbst nach mehrmaliger Wiederholung der Fragestellung nicht voneinander ab und können auch im Wesentlichen deckungsgleich von allen Beteiligten geschildert werden. Diese gravierenden und elementaren Abweichungen in Ihren Angaben und den Aussagen Ihrer Lebensgefährtin lassen somit darauf schließen, dass es sich um Ihr Fluchtvorbringen um eine rein gedankliche Konstruktion handeln muss, oder, dass Sie aber vor dem BFA bewusst einen anderen Sachverhalt schilderten.

Dieser Widerspruch kann von der Behörde nicht nachvollzogen werden, zumal derartige Ereignisse, sowie die daran beteiligten Personen, im Allgemeinen auch über einen längeren Zeitraum im Gedächtnis haften bleiben und selbst Jahre später noch genannt werden können - umso mehr, als es sich hierbei um einen wesentlichen und zentralen Teil des Vorbringens handelt.

Sie haben Indien legal per Flugzeug verlassen und wur

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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