RS Vwgh 2018/10/24 Ro 2017/10/0010

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Veröffentlicht am 24.10.2018
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs1 Z2;
ApG 1907 §10 Abs2 Z3;
ApG 1907 §29;
ApG 1907 §53;
AVG §8;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/10/0138 E 13. Oktober 2004 RS 1

Stammrechtssatz

Als "Mitbewerber" um eine Apothekenkonzession sind jene Bewerber anzusehen, deren Anträge im Hinblick auf ein Überschneiden des potentiellen Kundenkreises derart konkurrieren, dass bei Erteilung einer Konzession ein Bedarf an einer weiteren Konzession im Sinne des § 10 Abs. 1 Z. 2 ApG insofern nicht besteht, als die Erteilung der weiteren Konzession ein Absinken des Potentials des zum Zug kommenden Bewerbers im Sinne des § 10 Abs. 2 Z. 3 ApG unter die Zahl von 5500 zu versorgenden Personen zur Folge hätte (vgl. die Erkenntnisse vom 28. Februar 2000, Zl. 98/10/0081, VwSlg 15356 A/2000, vom 31. Jänner 2000, Zlen. 98/10/0084, 0087, und vom 15. Februar 1999, Zl. 98/10/0356).

Schlagworte

Besondere RechtsgebieteGesundheitswesen Apotheken

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RO2017100010.J02.1

Im RIS seit

27.11.2018

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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