RS Vwgh 2018/10/25 Ra 2018/09/0130

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Veröffentlicht am 25.10.2018
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Index

34 Monopole

Norm

GSpG 1989 §14 Abs3;
GSpG 1989 §19;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/09/0131

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/17/0094 B 6. August 2018 RS 1

Stammrechtssatz

Es steht das in § 14 Abs. 3 GSpG statuierte Erfordernis eines Sitzes im Inland bzw. die davon normierte Ausnahme, wenn die ausländische Kapitalgesellschaft in ihrem Sitzstaat über eine vergleichbare Lotterienkonzession verfügt und einer vergleichbaren staatlichen Glücksspielaufsicht unterliegt, die im Sinne des § 19 GSpG der österreichischen Aufsicht erforderlichenfalls Kontrollauskünfte übermittelt und für sie Kontrollmaßnahmen vor Ort durchführt, nicht mit Unionsrecht im Widerspruch (vgl. näher VwGH 11.7.2018, Ra 2018/17/0048, 0049, Rn. 34 ff).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018090130.L01

Im RIS seit

28.11.2018

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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