Norm
StGB §62Rechtssatz
Das Verbrechen nach § 3g VG ist als abstraktes Gefährdungsdelikt konzipiert. Da die abstrakte Gefahr keinen Erfolg iSd § 67 Abs 2 StGB darstellt, ist insoweit ? auch bei sogenannten Internetdelikten ? der Handlungsort der einzig mögliche Anknüpfungspunkt für die allfällige Bejahung eines inländischen Tatorts.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132280Im RIS seit
22.11.2018Zuletzt aktualisiert am
12.02.2019