RS OGH 2018/9/13 10ObS53/18v

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Veröffentlicht am 13.09.2018
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Norm

ASVG §175

Rechtssatz

Vom Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung ist eine Verletzung als sogenannter kausaler Nachschaden erfasst, wenn sie Folge eines Sturzes ist, der sich aufgrund einer arbeitsunfallbedingten Gangunsicherheit ereignete.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132273

Im RIS seit

20.11.2018

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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