Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Veith als Vorsitzenden, den Hofrat Dr.
Musger, die Hofrätin Dr. E. Solé sowie die Hofräte Dr. Nowotny und Mag. Pertmayr als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am ***** 2017 verstorbenen U***** W*****, über den Revisionsrekurs 1. des H***** W*****, 2. des S***** W*****, und 3. des M***** W*****, alle vertreten durch Welte Rechtsanwalt GmbH in Rankweil, gegen den Beschluss des Landesgerichts Feldkirch als Rekursgericht vom 4. April 2018, GZ 1 R 63/18z-10, womit der Beschluss des Bezirksgerichts Feldkirch vom 2. Februar 2018, GZ 31 A 310/17m-7, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.
Text
Begründung:
Das Rekursgericht ließ den Revisionsrekurs zu, weil höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage der Auskunftspflicht von Banken gegenüber einem (von den nicht erbantrittserklärten Erben bevollmächtigten) Erbenmachthaber fehle.
Rechtliche Beurteilung
Der Revisionsrekurs der Antragsteller ist ungeachtet dieses den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruchs nicht zulässig.
Bereits das Rekursgericht hat auf die einschlägige Entscheidung 5 Ob 30/10p (= RIS-Justiz RS0121988 [T2]) hingewiesen, die unter Berufung auf die eindeutigen Gesetzesmaterialien einen Auskunftsanspruch des (noch) nicht erbantrittserklärten Erben gegen das Kreditinstitut der Erblasserin verneint hat.
Dass hier die Auskunft nicht zugunsten der Erben, sondern deren Vertreter („Erbenmachthaber“) begehrt wurde, ändert nichts. Denn die Rechtsstellung des Erbenmachthabers leitet sich aus der rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung durch die Erben ab, sodass der Erbenmachthaber keine anderen oder weiteren Befugnisse als seine Vollmachtgeber haben kann (2 Ob 108/18y; 2 Ob 83/18x).
Das Rekursgericht hat somit im Einklang mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs entschieden.
Textnummer
E123145European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:0020OB00107.18A.0924.000Im RIS seit
15.11.2018Zuletzt aktualisiert am
11.02.2019