Rechtssatznummer
6Entscheidungsdatum
01.08.2018Norm
NAG 2005 §11 Abs2 Z2Rechtssatz
§ 11 Abs. 5 zweiter Satz NAG zählt jene Beträge („regelmäßige Aufwendungen“, z.B. Miet- und Kreditbelastungen) demonstrativ auf, die vom Einkommen in Abzug zu bringen sind, wobei jedoch einmal ein Betrag in Höhe des sog. „Werts der freien Station“ unberücksichtigt zu bleiben hat (vgl. VwGH 2010/21/0346).
Schlagworte
Fremden- und Aufenthaltsrecht; Aufenthaltstitel; Rot-Weiß-Rot-Karte-plus; Erteilungsvoraussetzung; Prognose; ortsübliche Unterkunft; Familienrichtsatz;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1481.001.2017Zuletzt aktualisiert am
05.11.2018