RS Lvwg 2018/8/1 LVwG-AV-1481/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.08.2018
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Rechtssatznummer

5

Entscheidungsdatum

01.08.2018

Norm

NAG 2005 §11 Abs2 Z2
NAG 2005 §11 Abs2 Z4
NAG 2005 §11 Abs5
NAG 2005 §20 Abs1
NAG 2005 §19 Abs10
ASVG §293 Abs1

Rechtssatz

Für den Nachweis ausreichender Unterhaltsmittel reicht es, wenn eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, der Fremde könnte im Fall der Erteilung des beantragten Aufenthaltstitels einer näher konkretisierten Erwerbstätigkeit nachgehen und damit das notwendige Ausmaß an Einkommen erwirtschaften.

Schlagworte

Fremden- und Aufenthaltsrecht; Aufenthaltstitel; Rot-Weiß-Rot-Karte-plus; Erteilungsvoraussetzung; Prognose; ortsübliche Unterkunft; Familienrichtsatz;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1481.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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