Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
01.08.2018Norm
NAG 2005 §11 Abs2 Z2Rechtssatz
Im Rahmen einer Prognoseentscheidung ist zu beurteilen, ob begründete Aussicht besteht, dass der Fremde (bzw. der zusammenführende Familienangehörige) in der Lage sein wird, seine Wohnbedürfnisse bzw. die der Familie befriedigen zu können, ohne wegen Obdachlosigkeit eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darzustellen oder eine Gebietskörperschaft finanziell zu belasten (VwGH Ro 2014/22/0032).
Schlagworte
Fremden- und Aufenthaltsrecht; Aufenthaltstitel; Rot-Weiß-Rot-Karte-plus; Erteilungsvoraussetzung; Prognose; ortsübliche Unterkunft; Familienrichtsatz;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1481.001.2017Zuletzt aktualisiert am
05.11.2018