Rechtssatznummer
6Entscheidungsdatum
02.08.2018Norm
AuslBG §2 Abs2Rechtssatz
Das Aufbauen aller, durch einen vorgegebenen Einrichtungsplan hinsichtlich ihrer Anzahl und ihres Aufstellungsorts genau bestimmter Regale innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes zu einem vorgegeben Pauschalpreis kann eine gewährleistungstaugliche Leistung darstellen, da die Leistung bzw. das zu erbringende Werk insofern abgrenzbar sowie hinreichend individualisiert und konkretisiert ist.
Schlagworte
Arbeitsrecht; Ausländerbeschäftigung; Verwaltungsstrafe; Beschäftigung; Arbeitgeber; Werkvertrag; Arbeitskräfteüberlassung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.1105.001.2017Zuletzt aktualisiert am
05.11.2018