RS Lvwg 2018/8/2 LVwG-S-1105/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.08.2018
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Rechtssatznummer

6

Entscheidungsdatum

02.08.2018

Norm

AuslBG §2 Abs2
AuslBG §28 Abs1 Z4
AuslBG §18

Rechtssatz

Das Aufbauen aller, durch einen vorgegebenen Einrichtungsplan hinsichtlich ihrer Anzahl und ihres Aufstellungsorts genau bestimmter Regale innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes zu einem vorgegeben Pauschalpreis kann eine gewährleistungstaugliche Leistung darstellen, da die Leistung bzw. das zu erbringende Werk insofern abgrenzbar sowie hinreichend individualisiert und konkretisiert ist.

Schlagworte

Arbeitsrecht; Ausländerbeschäftigung; Verwaltungsstrafe; Beschäftigung; Arbeitgeber; Werkvertrag; Arbeitskräfteüberlassung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.1105.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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