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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §19 Abs3 Z3Leitsatz
Einstellung des Verfahrens über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Zurücknahme des Antrags durch den AntragstellerSpruch
Das Verfahren über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird eingestellt.
Begründung
Begründung:
Mit Schriftsatz vom 6. August 1997 zog der Antragsteller seinen beim Verfassungsgerichtshof zu B790/97 protokollierten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 30. November 1995, Z114.409/3-III/11/95, zurück.
Das Verfahren über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand war daher einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VerfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / ZurücknahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:B790.1997Dokumentnummer
JFT_10029070_97B00790_00