Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
12.10.2018Norm
GewO 1994 §74 Abs2 Z1Rechtssatz
Im gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren sind die Einreichunterlagen zugrunde zu legen und diese auf ihre Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Dementsprechend umfasst die behördliche Genehmigung auch nur das in diesen Unterlagen beschriebene Projekt (vgl VwGH Ra 2015/07/0049 mwN).
Schlagworte
Gewerberecht; Baurecht; Betriebsanlage; Immissionen; Einwendungen; Baubewilligung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.88.001.2017Zuletzt aktualisiert am
29.10.2018