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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Rechtssatz
Wenn die Revision ganz allgemein vorbringt, dass "bei dem sachverhaltsbezogenen Vorbringen" in der Bescheidbeschwerde allein deshalb eine mündliche Verhandlung durchzuführen gewesen wäre, so stellt diese Verweisung auf im Beschwerdeverfahren erstattete Schriftsätze keine gesetzmäßige Ausführung der Zulässigkeitsgründe im Sinne des § 28 Abs. 3 VwGG dar (vgl. VwGH 29.6.2016, Ra 2016/05/0030, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018050229.L04Im RIS seit
29.10.2018Zuletzt aktualisiert am
31.10.2018