Norm
EO §292iRechtssatz
Mangels spezieller Vorschriften über den Kontenschutz eines Schuldners gegenüber einem Kreditinstitut, das als Kreditgeber im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Pfandrechts mit ihrer offenen Kreditforderung gegenüber einem auf dem Girokonto des Kreditnehmers bestehenden Guthaben aufrechnet, ist eine analoge Anwendung des § 292i EO auf diesen Fall geboten. Nur dadurch wird eine offenbar planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes geschlossen und sichergestellt, dass dem Kontoinhaber als Kreditschuldner gleich einem Verpflichteten im Exekutionsverfahren das ihm durch Banküberweisung auf sein Konto ausgezahlte Existenzminimum verbleibt und damit sein Lebensunterhalt nicht beeinträchtigt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132235Im RIS seit
31.10.2018Zuletzt aktualisiert am
31.10.2018