Norm
StGB §146Rechtssatz
Zum Verhältnis von Betrug und Untreue. Wird ein Schaden bereits durch das Verhalten des Getäuschten (nicht erst durch ? nachträglichen ? Befugnismissbrauch) herbeigeführt, kommt nur Betrug in Betracht. Echte (Real?)Konkurrenz ist bei einem über den Betrug hinausgehenden, untreuespezifischen Schaden (eines Dritten) denkbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132242Im RIS seit
31.10.2018Zuletzt aktualisiert am
04.07.2022