Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
06.09.2018Norm
TierärztekammerG 2012 §45Rechtssatz
Partei(bescheid)beschwerden iSd Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG sind nur insoweit zu prüfen, als die Frage einer Verletzung von subjektiv-öffentlichen Rechten Gegenstand ist. Die Möglichkeit einer Rechtsverletzung durch die Begründung des Bescheides kommt grundsätzlich nicht in Betracht, sondern eine Verletzung in subjektiv-öffentlichen Rechten kann nur durch den Spruch des angefochtenen Bescheides bewirkt werden (vgl. VwGH Ra 2016/12/0053).
Schlagworte
Freie Berufe; Tierärzte; Wohlfahrtsfonds; Altersunterstützung; Verfahrensrecht; Verletzung in Rechten;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.522.001.2018Zuletzt aktualisiert am
25.10.2018