RS Lvwg 2018/9/6 LVwG-AV-522/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.09.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

06.09.2018

Norm

TierärztekammerG 2012 §45
TierärztekammerG 2012 §48
TierärztekammerG 2012 §50
B-VG Art132 Abs1 Z1

Rechtssatz

Partei(bescheid)beschwerden iSd Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG sind nur insoweit zu prüfen, als die Frage einer Verletzung von subjektiv-öffentlichen Rechten Gegenstand ist. Die Möglichkeit einer Rechtsverletzung durch die Begründung des Bescheides kommt grundsätzlich nicht in Betracht, sondern eine Verletzung in subjektiv-öffentlichen Rechten kann nur durch den Spruch des angefochtenen Bescheides bewirkt werden (vgl. VwGH Ra 2016/12/0053).

Schlagworte

Freie Berufe; Tierärzte; Wohlfahrtsfonds; Altersunterstützung; Verfahrensrecht; Verletzung in Rechten;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.522.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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