Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
17.10.2018Norm
NAG 2005 §41a Abs10Rechtssatz
Die Pflegeelternschaft nach § 184 ABGB ist kraft Gesetzes gegeben, wenn die tatsächliche (gänzliche oder teilweise) Besorgung der Pflege und Erziehung im Sinn einer rechtmäßigen und regelmäßigen Betreuung und die persönliche Beziehung im Sinn des Bestehens oder zumindest der Absicht zum Aufbau einer dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern vergleichbaren emotionalen Bindung vorliegen (auf die Art des Begründungsaktes oder die Rechtsgrundlage dafür kommt es nicht an). Beide Begriffselemente setzen in der Regel eine weitgehende Eingliederung des Kindes in den Haushalt und Lebensablauf der Pflegeeltern voraus (VwGH Ra 2015/22/0160).
Schlagworte
Fremden- und Aufenthaltsrecht; Rot-Weiß-Rot-Karte-plus; Pflegeverhältnis; Kindeswohl;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.635.001.2018Zuletzt aktualisiert am
24.10.2018