RS Lvwg 2018/10/17 LVwG-AV-635/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2018
beobachten
merken

Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

17.10.2018

Norm

NAG 2005 §41a Abs10
NAGDV 2005 §9 Abs7
ABGB §184

Rechtssatz

Die Pflegeelternschaft nach § 184 ABGB ist kraft Gesetzes gegeben, wenn die  tatsächliche (gänzliche oder teilweise) Besorgung der Pflege und Erziehung im Sinn einer rechtmäßigen und regelmäßigen Betreuung und die persönliche Beziehung im Sinn des Bestehens oder zumindest der Absicht zum Aufbau einer dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern vergleichbaren emotionalen Bindung vorliegen (auf die Art des Begründungsaktes oder die Rechtsgrundlage dafür kommt es nicht an). Beide Begriffselemente setzen in der Regel eine weitgehende Eingliederung des Kindes in den Haushalt und Lebensablauf der Pflegeeltern voraus (VwGH Ra 2015/22/0160).

Schlagworte

Fremden- und Aufenthaltsrecht; Rot-Weiß-Rot-Karte-plus; Pflegeverhältnis; Kindeswohl;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.635.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten