RS Lvwg 2018/10/17 LVwG-AV-635/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

17.10.2018

Norm

NAG 2005 §41a Abs10
NAGDV 2005 §9 Abs7
ABGB §184

Rechtssatz

Die bescheidmäßige Bewilligung des Pflegeverhältnisses durch die belangte Behörde als Kinder- und Jugendhilfeträger in Verbindung mit der Zustimmung der leiblichen Eltern zum Pflegeverhältnis stellt eine formelle behördliche Jugendwohlfahrtsmaßnahme dar, die dem im Gesetz [§ 41a Abs 10 NAG] genannten Gerichtsbeschluss bzw. der Vereinbarung zwischen den leiblichen Eltern und dem Jugendwohlfahrtsträger gleichzuhalten ist.

Schlagworte

Fremden- und Aufenthaltsrecht; Rot-Weiß-Rot-Karte-plus; Pflegeverhältnis; Kindeswohl;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.635.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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