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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Gilt die Maßnahme der Betriebsschließung iSd § 56a GSpG 1989 mangels Erlassung eines Betriebsschließungsbescheids als aufgehoben, bezieht sich diese Wirkung auch auf alle damit zusammenhängenden faktischen Verfügungen, die als Einheit zu werten sind (vgl. VwGH 9.6.2017, Ra 2017/02/0060; 13.4.2018, Ra 2018/02/0038). Eine Aufhebung der bereits als aufgehoben anzusehenden Maßnahme erwiese sich in diesem Fall als rechtswidrig (vgl. VwGH 9.6.2017, Ra 2017/02/0060).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchMaßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltZeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018090024.L02Im RIS seit
23.10.2018Zuletzt aktualisiert am
29.03.2019