Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
05.06.2018Norm
KFG 1967 §98a Abs1Rechtssatz
§ 98a Abs 2 KFG exkulpiert den Zulassungsbesitzer nach seinem eindeutigen Wortlaut in Bezug auf das Anbringen eines Laserwarngerätes nur dann, wenn der Lenker dieses ohne Wissen des Zulassungsbesitzer angebracht hat.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Verwaltungsstrafe; Verkehrsüberwachung; Laserwarngerät;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.937.001.2018Zuletzt aktualisiert am
16.10.2018