RS Lvwg 2018/6/5 LVwG-S-937/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.06.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

05.06.2018

Norm

KFG 1967 §98a Abs1
KFG 1967 §98a Abs2

Rechtssatz

§ 98a Abs 2 KFG exkulpiert den Zulassungsbesitzer nach seinem eindeutigen Wortlaut in Bezug auf das Anbringen eines Laserwarngerätes nur dann, wenn der Lenker dieses ohne Wissen des Zulassungsbesitzer angebracht hat.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Verwaltungsstrafe; Verkehrsüberwachung; Laserwarngerät;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.937.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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