Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
01.08.2018Norm
ASVG §5 Abs1Rechtssatz
Für die Frage, ob gemäß § 44a Z 1 VStG die als erwiesen angenommene Tat ausreichend bestimmt ist, kommt es unter anderem wesentlich auf die Wahrung der Verteidigungsrechte an (z.B. VwGH 2010/08/0198). Eine Wahrung dieser Rechte kann nicht angenommen werden, wenn sowohl in der Aufforderung zur Rechtfertigung als auch im angefochtenen Straferkenntnis tatbestandsmäßig entscheidende Umstände zur Last gelegt werden, die zur mangelnden Strafbarkeit der vorgeworfenen Tat führen, und erst im Beschwerdeverfahren der vorgeworfene Sachverhalt so modifiziert wird, dass (gegebenenfalls) eine Strafbarkeit gegeben ist.
Schlagworte
Sozialversicherungsrecht; Verfahrensrecht; Straferkenntnis; Tatvorwurf; Beschäftigung; Anmeldung; Pflichtversicherung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.2873.001.2017Zuletzt aktualisiert am
18.10.2018