Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
01.08.2018Norm
ASVG §5 Abs1Rechtssatz
Der Tatvorwurf der Verletzung von Meldepflichten gemäß § 33 Abs. 1 ASVG umfasst – für den Fall, dass es der Behörde nicht gelingt, einen Beschäftigungsumfang festzustellen, woraus verlässlich auf einen die Geringfügigkeitsgrenze übersteigenden Anspruchslohn geschlossen werden kann – auch den Vorwurf eines Verstoßes gegen § 33 Abs. 2 ASVG. Entsprechende Feststellungen können auch im Verfahren zweiter Instanz nachgeholt werden.
Schlagworte
Sozialversicherungsrecht; Verfahrensrecht; Straferkenntnis; Tatvorwurf; Beschäftigung; Anmeldung; Pflichtversicherung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.2873.001.2017Zuletzt aktualisiert am
18.10.2018