Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
09.08.2018Norm
BAO §4 Abs1Rechtssatz
Ein Abgabenbescheid ist seinen wesentlichen Merkmalen nach lediglich feststellender Natur. Er bringt den Abgabenanspruch nicht zum Entstehen, sondern stellt den aus dem Gesetz erwachsenden Anspruch lediglich fest.
Schlagworte
Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Veränderungsanzeige; Anschlusspflicht;Anmerkung
VwGH 08.11.2018, Ra 2018/16/0185.3, ZurückweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.519.001.2018Zuletzt aktualisiert am
03.12.2018