RS Lvwg 2018/8/9 LVwG-AV-257/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.08.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

09.08.2018

Norm

ÄrzteG 1998 §111
Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §15 Abs1
Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §15 Abs2

Rechtssatz

Aus dem Umstand, dass in der Vergangenheit eine Ermäßigung der Pensionsbeiträge nach der Satzung WFF NÖ faktisch – ohne zugrunde liegenden Bescheid – gewährt wurde, kann kein Anspruch auf eine Ermäßigung dieser Beiträge abgeleitet werden.

Schlagworte

Freie Berufe; Ärzte; Ermäßigung; Wohlfahrtsfonds; Wohlfahrtsfondsbeiträge;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.257.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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