Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
09.08.2018Norm
ÄrzteG 1998 §111Rechtssatz
Aus dem Umstand, dass in der Vergangenheit eine Ermäßigung der Pensionsbeiträge nach der Satzung WFF NÖ faktisch – ohne zugrunde liegenden Bescheid – gewährt wurde, kann kein Anspruch auf eine Ermäßigung dieser Beiträge abgeleitet werden.
Schlagworte
Freie Berufe; Ärzte; Ermäßigung; Wohlfahrtsfonds; Wohlfahrtsfondsbeiträge;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.257.001.2017Zuletzt aktualisiert am
15.10.2018