Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
03.09.2018Norm
ASVG §4 Abs2Rechtssatz
Im Fall der Beurteilung der Selbständigkeit von Prostituierten ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Annahme erfüllt sind, dass die Prostitution von dem Dienstleistenden selbständig ausgeübt wird, nämlich nicht im Rahmen eines Unterordnungsverhältnisses in Bezug auf die Wahl dieser Tätigkeit, die Arbeitsbedingungen und das Entgelt, in eigener Verantwortung und gegen ein Entgelt, das ihm vollständig und unmittelbar gezahlt wird. (vgl. EuGH Rs C 268/99)
Schlagworte
Sozialversicherungsrecht; Verwaltungsstrafe; Anmeldung; Pflichtversicherung; Dienstgeber; Doppelbestrafung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.1601.001.2017Zuletzt aktualisiert am
15.10.2018