Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
03.09.2018Norm
ASVG §4 Abs2Rechtssatz
Ist eine Verständigung gemäß § 35c StAG ergangen [hier: die Staatsanwaltschaft hat unter Hinweis auf die Anzeige der Finanzpolizei von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mangels Vorliegens eines Anfangsverdachtes iSd § 1 Abs. 3 StPO ausdrücklich Abstand genommen], ist daher die Sache nicht einmal in das Stadium von Ermittlungsmaßnahmen getreten vermag die Sperrwirkung des Art. 4 des 7. ZPEMRK nicht entfaltet zu werden, zumal die wesentlichen Elemente des tatbestandserheblichen Sachverhalts im Einzelfall nicht einmal geprüft wurden (vgl. in diesem Sinne VfGH G 129/2015, G 377/2016; Zurückweisung eines Parteiantrages mangels Legitimation, weil nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war).
Schlagworte
Sozialversicherungsrecht; Verwaltungsstrafe; Anmeldung; Pflichtversicherung; Dienstgeber; Doppelbestrafung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.1601.001.2017Zuletzt aktualisiert am
15.10.2018