RS Lvwg 2018/7/23 LVwG-AV-517/002-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.07.2018
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Rechtssatznummer

5

Entscheidungsdatum

23.07.2018

Norm

BAO §184 Abs1
BAO §207 Abs2
BAO §208 Abs1 lita

Rechtssatz

Ein Antrag auf Nichtausschluss der aufschiebenden Wirkung ist der BAO fremd, möglich wäre gemäß § 212a BAO ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Abgabe, soweit deren Höhe von der Erledigung der Bescheidbeschwerde abhängt (vgl. VwGH 2789/78).

Schlagworte

Finanzrecht; Wasserbezugsgebühr; Abgabenerhebung; Schätzung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.517.002.2018

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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