Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
24.07.2018Norm
BAO §4 Abs1Rechtssatz
Hinsichtlich der Kanalbenützungsgebühr ergibt sich der Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld aus § 12 Abs. 3 NÖ Kanalgesetz 1977 als lex spezialis zu § 4 Abs.1 BAO. Die Abgabenschuld ist dabei nach der Rechtslage im Entstehungszeitpunkt der Schuld zu beurteilen (vgl. VwGH 90/17/0126, 95/17/0452).
Schlagworte
Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Schmutzwasserkanal; Regenwasserkanal; Abgabenschuld;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1062.001.2017Zuletzt aktualisiert am
09.10.2018