Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
01.08.2018Norm
FSG 1997 §7 Abs1Rechtssatz
Für den Fall des Vorliegens eines rechtskräftigen Straferkenntnisses ist hinsichtlich des Grades der Alkoholisierung eines KFZ Lenkers zum Unfallszeitpunkt dieser Wert auch dem Verfahren hinsichtlich des Entzuges der Lenkberechtigung zu Grunde zu legen. Dies ist Folge der Bindungswirkung des Straferkenntnisses (vgl. VwGH Ra 2016/11/0025; VwGH 2001/11/0210).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Lenkberechtigung; Entziehung; Verkehrsunfall; Alkohol; Wertung; Verkehrszuverlässigkeit; Nachschulung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.123.001.2018Zuletzt aktualisiert am
09.10.2018